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Artikel zur Kategorie: Recht&Gesetz


Sind alle Blitzer rechtswidrig? ( Recht&Gesetz )

31.08.2009 -

Sind alle Blitzer rechtswidrig?

Sensationelles aber kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgericht

Wurdest Du in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann hast Du gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!


Geschrieben von Soeldi am Montag, 31. August 2009


Tacho-Tuning im Kreuzverhör ( Recht&Gesetz )

Weicht die reale auffällig von der angegebenen Kilometerleistung im Kaufvertrag ab, kann der Käufer vom Deal zurücktreten. Im zugrunde liegenden Fall hat ein Händler eine Laufleistung von 77.602 Kilometer im Vertrag angegeben. Tatsächlich stellte sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe bereits eine Fahrleistung von 84.110 Kilometer aufgewiesen hat Der Käufer wollte die falsche Angabe der Kilometerzahl im Vertrag nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das OLG Rostock gab dem Kläger schließlich Recht und entschied, dass der Käufer bei einer Abweichung der Motorlaufleistung von über drei Prozent vom Kaufvertrag zurücktreten kann (Urteil vom 11.07.2007, AZ.: 6 U 2/07, MDR 2007, 1309). Im genannten Fall lag eine Abweichung von mehr als acht Prozent vor, was laut Gericht nicht mehr als unerheblich angesehen werden kann. Nach Ansicht der Richter hat es der Händler selbst in der Hand, seine Haftung vertraglich einzuschränken und den Kaufvertrag damit abzusichern.

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Geschrieben von Marvelino am Dienstag, 15. April 2008


(Polizei-)Beamter des Monats ( Recht&Gesetz )

(Polizei-)Beamter des Monats
Tempo-Sünder straflos, weil der „Blitzer“ pennte

Das ist die lustigste Blitzer-Geschichte des Jahres! Tischler Guido Dieker (35) rauschte in Stadtlohn (NRW) mit Tempo 47 in die 30er-Zone!


Am Straßenrand wartete ein „Blitzer“. Pech gehabt? 35 Euro futsch?

Von wegen. Der clevere Tischler erspähte einen schlafenden Ordnungshüter am Blitzgerät!



Er fuhr zurück – und schoss seinerseits Fotos.



Als der Bußgeldbescheid kam, schickte er sie zusammen mit dem Widerspruch zurück.

Dieker:
„Der schlafende Herr war als Zeuge gegen mich aufgeführt. Da hab ich nur gefragt, wie der denn etwas bezeugen will.“

Karlheinz Gördes, Pressesprecher des Kreises Borken:
„Das Verfahren gegen Herrn Dieker wurde eingestellt. Mit dem Mitarbeiter haben wir ein ernstes Gespräch geführt.“


FAZIT: Wenn Ihr mal wieder zu schnell unterwegs seid, haltet die Augen und Ohren nach schnarchenden Polizeibeamten auf!

Grüßkes
Söldi



Geschrieben von Soeldi am Montag, 25. Februar 2008


Streit um Umweltzonen ( Recht&Gesetz )

Streit um Umweltzonen

ADAC will Verwaltungsgericht anrufen

Im Zusammenhang mit den bestehenden und geplanten Umweltzonen hat ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann jetzt erhebliche rechtliche Bedenken geäußert: „Eine dauerhafte Aussperrung einzelner Kraftfahrer aus Umweltzonen ist nicht verhältnismäßig und daher nicht hinnehmbar. Der ADAC wird deshalb sowohl in Berlin als auch in Hannover ausgesuchte Fälle prüfen und die Betroffenen auf dem Klageweg unterstützen.“

Nach Auffassung des Clubs werden Bewohner einer Umweltzone quasi enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, weil eine Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse technisch nicht möglich ist und der Kauf eines neueren Autos aus finanziellen Gründen ausscheidet. Anders als vor einigen Jahren beim Sommer-Smog sollen die Fahrverbote im Zusammenhang mit den Umweltzonen zum Schutz vor Feinstaubbelastung unabhängig von einer tatsächlich bestehenden, aktuellen Grenzwertüberschreitung auf Dauer gelten.


Geschrieben von Soeldi am Donnerstag, 10. Januar 2008


Umweltplakette ( Recht&Gesetz )

 

Seit dem 1. März 2007 können Autofahrer Feinstaub-Plaketten erwerben, um künftig in Städten mit Umweltzonen fahren zu dürfen. Doch die Verkehrsclubs raten von Hektik ab.

Zum 1. März 2007 ist eine neue Plaketten-Verordnung in Kraft getreten, mit der emissionsarme Autos gekennzeichnet werden. Automobil-Clubs warnen aber davor, jetzt in Hektik zu verfallen: Für die Mehrheit der deutschen Autofahrer ändere sich zunächst gar nichts, teilte der ADAC in Stuttgart mit. Auch der Auto Club Europa (ACE) betonte, der Kauf der Plaketten seien zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig.


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Geschrieben von Soeldi am Donnerstag, 13. Dezember 2007


Zwischen City-Maut und rauchfreier Zone ( Recht&Gesetz )

Reiselustige Biker müssen sich in den europäischen Urlaubsländern auf viele Änderungen einstellen.

Hier die umfassende Rundschau für die Saison 2008

Zum 21. Dezember treten die Tschechische und Slowakische Republik, Ungarn und Slowenien - aber auch Estland, Lettland, Litauen, Malta sowie Polen dem Schengenraum bei. Demnach gibt es keine Grenzkontrollen mehr. In der Schweiz wird das voraussichtlich im Herbst 2008 der Fall sein. Für den Flugverkehr fallen die Grenzkontrollen in den genannten Ländern erst mit 30. März 2008 weg.

Wie Bikersjournal.de bereits berichtete, hält der Euro zum 1. Januar nun auch in Zypern und Malta die bisherige Landeswährung. Auf Zypern bleibt jedoch im international nicht anerkannten türkischen Nordteil die türkische Lira das offizielle Zahlungsmittel.

Zum 2. Januar führt Mailand eine Citymaut ein. Bei Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19.30 Uhr ist innerhalb des großen Stadtmauerrings (Cerchia dei Bastoni) eine Abgabe zu entrichten. Die Einfahrts- und Parkberechtigungsscheine (Gratta e passa) können bei der Post oder in Trafiken erworben werden. Mautprellern droht eine Geldstrafe von 71 Euro . Die Citymaut gilt auch für ausländische Biker.

Die Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen verhängen in der Winterzeit Fahrverbote für den privaten Pkw-Verkehr, wenn die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte in der Luft überschritten werden. Aktuell gelten die Fahrverbote noch bis 31. März 2008 für die Straßen im Innenbereich der jeweiligen Stadt. Andere italienische Städte und Gemeinden rufen mitunter kurzfristig auch so genannte autofreie Sonntage aus, von denen natürlich auch Motorradfahrer betroffen sind.

In der Schweiz wird die Jahresvignette um 1,50 Euro billiger als 2007 und kostet für das Jahr 2008 25 Euro (Auto). Günstigere Kurzzeit-Vignetten werden aber auch 2008 nicht angeboten. Auf die Vignette zu verzichten, zahlt sich nicht aus: 65 Euro Strafe plus Vignettenpreis drohen. Die Viacard (Wertkarte für die italienische Maut) ist ab sofort unbefristet gültig, auch wenn noch ein Ablaufdatum auf den Karten steht.

In Tschechien werden die Pkw-Vignettenpreise für eine 7-Tagesvignette 220 Tschechische Kronen (statt 200), für die 1-Monatsvignette 330 CZK (statt 300) und für die Jahresvignette 1.000 CZK (statt 900) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen betragen. Die Erhöhung beträgt somit umgerechnet zwischen 80 Cent und 3,80 Euro.

Die für 2008 in Belgien geplante Vignettenpflicht auf Autobahnen wird voraussichtlich nicht eingeführt.

Die rumänische Jahres-Vignette wird teuerer. Für Pkw ohne Euro-Norm kostet sie künftig 40 statt 24 Euro. Auch die Preise für Kurzzeitvignetten, 6-Monats-, 30-Tages- und 7-Tagesvignetten, wurden erhöht.

Thema Rauchverbot
In zwei deutschen Bundesländern sind bereits Rauchverbote in Kraft, in den 14 anderen Bundesländern ist es nun ab Neujahr soweit: In Gaststätten und Restaurants muss auf den Glimmstängel verzichtet werden. In Liechtenstein tritt dies ab 1. April in Kraft (KEIN April-Scherz), in den Niederlanden wird das bestehende Rauchverbot ab August 2008 auf Restaurants, Bars und Hotels ausgeweitet.

Thema Verkehrsstrafen
Seit Oktober gelten in Italien höhere Strafen für Missachtung von Verkehrsbestimmungen. Wer um 40 bis 60 km/h zu schnell dran ist, kassiert eine Geldstrafe zwischen 370 Euro und 1.458 Euro und ist seinen Führerschein für ein bis drei Monate los. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss mit 148 bis 594 Euro Strafe rechnen.

Quelle Bikers Journal


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Geschrieben von Marvelino am Mittwoch, 12. Dezember 2007


Auto bis 5000 Euro angemessen ( Recht&Gesetz )

Besitzer von Kraftfahrzeugen, die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (Alg II) sind, dürfen ihre Autos oder auch Motorräder behalten, wenn der Schätzwert unter 5000 Euro liegt.

Das gilt auch für die erwerbsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.

Falls das Kraftfahrzeug noch durch einen Kredit finanziert werde, könne auch dies im Einzelfall berücksichtigt werden. Sollte das Fahrzeug aus Sicht der Arbeitsagentur jedoch nicht als "angemessen" gelten, wird es auf die Vermögensfreibeträge angerechnet. Das geschieht aber nur für den Betrag, der die 5000-Euro-Grenze überschreitet, betonte der ACE.

Quelle: ACE Auto Club Europa


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Geschrieben von Soeldi am Freitag, 30. November 2007


Strafzettel: 7 km/h zu schnell macht 420 Euro ( Recht&Gesetz )

Strafzettel: 7 km/h zu schnell macht 420 Euro Dank der EU müssen seit einiger Zeit auch Strafzettel aus dem Urlaubsland bezahlt werden. Nicht selten allerdings werden Summen eingefordert, die in keinem Verhältnis stehen Sieben km/h zu schnell können in Italien 420 Euro Strafe bedeuten. Was im ersten Augenblick völlig absurd klingt, wurde für einen Österreicher schmerzhafte Realität. Aus Anlass des Bagatell-Vergehens, das bereits zwei Jahre zurück liegt, wurde Herrn K. vor wenigen Wochen ein Strafzettel über 360 Euro zugestellt. "Unsere Mitglieder berichten von immer abstruseren Varianten von Auslandsstrafen. Wir schauen uns derzeit jede Strafverfügung, die aus dem Ausland kommt, genau an. Da seit heuer die Möglichkeit besteht, innerhalb der EU Geldstrafen zwangsweise einzutreiben, werden die ausländischen Behörden immer kreativer und die betroffenen Autofahrer nervöser", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. Im konkreten Fall wurde dem Österreicher bereits im Vorjahr wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung in Venedig ein Strafzettel über 60 Euro zugeschickt. Die Strafe bezahlte er sofort. "Dem Strafzettel war zudem eine in schlechtem Deutsch verfasste Aufforderung beigelegt, Herr K. möge den italienischen Behörden den Fahrer nennen. Diese Aufforderung ignorierte er in der Überzeugung, durch die Bezahlung ohnehin zugegeben zu haben, dass er selbst zu schnell unterwegs gewesen war", schildert die zuständige Juristin. Vor wenigen Wochen wurde Herr K. durch einen weiteren Strafzettel in der Höhe von 360 Euro überraschenderweise noch einmal an seinen Urlaub vor zwei Jahren erinnert. Grund: Er habe ja noch nicht den Fahrer genannt. In Italien ist die Sachlage folgende: Die Strafe wegen Schnellfahrens kann zwar der Fahrzeughalter bezahlen. Aber nachdem es in Italien ein Führerschein-Punktesystem gibt, wird dem Punktekontingent des Lenkers bei gewissen Delikten, etwa wie hier bei einer Geschwindigkeitsübertretung von sieben km/h, ein Punkt abgezogen. Daher ist es für die italienischen Behörden wichtig, den tatsächlichen Fahrer herauszufinden. Darum empfehlen wir, auf Anfragen ausländischer Behörden zu reagieren und Kopien der Überweisung sowie anderer Unterlagen grundsätzlich aufzuheben. Selbst wenn die Punkte aus Italien hierzulande nicht übertragbar sind. Ansprechpartner für Deutschland ist der ADAC, für Österreich der ÖAMTC. Ital. StVO und Bußgeldkatalog Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Italien hat ein Führerschein- Punktesystem eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen. Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung: - Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre - Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr - Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt.

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Geschrieben von Marvelino am Mittwoch, 10. Oktober 2007


Mit Vollgas in den Knast ( Recht&Gesetz )

Mit Vollgas in den Knast 09.08.2007 Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz können auch für deutsche Urlauber im Gefängnis enden. So können die Eidgenossen bei Bedarf Tempoverstöße nach dem neuen Strafgesetzbuch auch in Haftstrafen umgewandelt werden Wer erfolglos zum Zahlen eines Bußgeldes aufgefordert wurde, muss laut ADAC pro 100 Franken (rund 60 Euro) mit einem Tag hinter Gittern rechnen. Bei 1.000 Franken kommen so schnell zehn Tage Gefängnis zustande. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h werden in der Schweiz mindestens 110 Euro fällig. Verkehrssünder, die am Heimatort eine Zahlungsaufforderung erhalten und diese ignorieren, müssen dort keine Strafverfolgung befürchten. Macht man jedoch erneut Urlaub in der Schweiz, droht bei der Einreise die Festnahme.

Quelle BJ


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Geschrieben von Marvelino am Mittwoch, 10. Oktober 2007


Führerscheinpunkte zu verkaufen ( Recht&Gesetz )

Führerscheinpunkte zu verkaufen Schwunghafter Handel mit Führerscheinpunkten via Internet stellt die Behörden vor neue Herausforderungen. Führerscheinbesitzer, die wenig oder betont diszipliniert fahren, bieten via Internet ihre Führerscheinpunkte zum Verkauf an Dabei variieren die Angebote zwischen 250 und 650 Euro pro Punkt. Kommt der Deal zustande, so lässt sich der „Verkäufer“ als Lenker des Fahrzeuges, das bei einer Radarkontrolle zu schnell unterwegs war, ausgeben und nimmt den Abzug von drei Punkten auf seinem Lappen in Kauf. In Frankreich floriert die Methode des fragwürdigen Punktehandels. Diese Strategie war laut Berichten von „Le Monde“ und „Le Parisien“ bislang nur im Familienkreis verbreitet: Wohlwollende Tanten oder autolose Großeltern sprangen für den rasenden Junior in die Bresche, dem der Führerscheinentzug nach Verlust der letzten von 12 Punkten drohte. Allzu auffällige Ungereimtheiten wie jene einer Großmutter, die angeblich mit 200 km/h um 5 Uhr morgens in Nähe einer Disco ‚geblitzt’ worden war, machen jedoch auch die Behörden hellhörig. Theoretisch setzt sich der freiwillige „Punkte-Vergeber“ einer Strafe von 1.500 Euro und einer Anzeige wegen Falschaussage aus, die mit Gefängnisstrafen enden kann. Praktisch kommt es jedoch nicht dazu. „Geschwindigkeitsübertretungen werden automatisch und en masse behandelt, und es ist unmöglich, allen verdächtigen Fällen nachzugehen,“ hieß es aus dem Pariser Innenministerium. Man hofft, dass die neue französische Regierung Vorschläge für neue Durchführungsbestimmungen erarbeitet, um derlei Selbst-Bezichtigungen einen wirksamen Riegel vorzuschieben.

Quelle BJ


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Geschrieben von Marvelino am Sonntag, 30. September 2007


Flensburg: Wenn der Punktetopf voll ist ( Recht&Gesetz )

Flensburg: Wenn der Punktetopf voll ist In Zeiten serienmäßiger 180 und mehr PS-Bikes, steigendem Verkehrsaufkommen sowie Laser-Blitzern wird es zunehmend schwieriger, die vorgeschriebenen Limits auf öffentlichen Straßen einzuhalten. Was Grenzgänger zu erwarten haben und wie sie aus dem Schlamassel wieder rauskommen können, lest ihr im folgenden Bericht

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Geschrieben von Marvelino am Sonntag, 30. September 2007


„Abmahnanwalt“ zu Freiheitsstrafe verurteilt ( Recht&Gesetz )

„Abmahnanwalt“ zu Freiheitsstrafe verurteilt Recht & Gesetz 13. Sep 2007, 10:00 Der besonders in der IT-Szene bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der als gefürchteter „Abmahnanwalt“ und einer der Auslöser der gleichnamigen Welle von Rechtsstreitigkeiten gilt, wurde vom Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitstrafe ohne Bewährung verurteilt.

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Geschrieben von Marvelino am Mittwoch, 19. September 2007


LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber ( Recht&Gesetz )

LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber

Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), für das nun auch die schriftliche Begründung vorliegt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Auseinandersetzung zwischen den Betreibern von meinprof.de, einer Bewertungsplattform für Hochschullehrer, und einem dort beurteilten Professor einer brandenburgischen Fachhochschule. Dieser war im Rahmen des Angebots von Studenten als "Psychopath" und "echt das Letzte" bezeichnet worden. Obwohl die Betreiber von meinprof.de die entsprechenden Einträge nach Kenntnis gelöscht hatten, klagte der Professor zunächst vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten erfolgreich auf Unterlassung.

Das Landgericht Berlin hob diese Entscheidung nunmehr auf. Nach Ansicht der Richter des Landgerichts handelt es sich bei den beiden angegriffenen Äußerungen noch um zulässige Meinungsäußerungen, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten. Darüber hinaus sei der Betreiber der Plattform auch nicht für diese Äußerungen verantwortlich zu machen. Zwar könne im Presserecht jeder Verbreiter als Störer in Anspruch genommen werden. Diese Haftung setze jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheide für den Betreiber eines Onlineportals aus, da sie wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar wäre.

Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, "ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen" sei. Gegen diese Prüfungspflicht habe der Anbieter nicht verstoßen, da er die bemängelten Beiträge unverzüglich aus dem Forum entfernt habe.

Der Prozessvertreter der Plattform, der Bremer Anwalt Lambert Grosskopf , begrüßte gegenüber heise online das Urteil. Es sei nach seiner Ansicht beruhigend, dass das LG Hamburg mit seinen umstrittenen Entscheidungen bei der Forenhaftung inzwischen isoliert darstehe und das LG Berlin ebenso wie andere Gerichte Forenbetreiber nicht unabhängig von der Kenntnisnahme der Beiträge haften lasse.

Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu, da sie ihre Entscheidung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen. ( Joerg Heidrich ) / ( jk   /c't)

Quelle: Heise


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Geschrieben von Soeldi am Donnerstag, 28. Juni 2007


Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu ( Recht&Gesetz )

O hne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu

M otorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein.

A mtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.


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Geschrieben von Marvelino am Montag, 14. Mai 2007


Gutscheine und Fristen ( Recht&Gesetz )

Gut zu wissen: Gutscheine und Fristen Sie haben einen Gutschein über einen bestimmten Betrag für das Kaufhaus X geschenkt bekommen. Sie haben damit das Recht, sich dort eine Ware auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht. Allerdings sind die meisten Geschenkgutscheine befristet.

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Geschrieben von Marvelino am Samstag, 14. April 2007


Auf Bewährung - Der neue EU-Führerschein ( Recht&Gesetz )

Der 35 kW-Führerschein ist beschlossene Sache und kommt 2011.

Wer jedoch auch in Zukunft Motorrad fahren will, ist mit einem Fahrtraining gut beraten. Spätestens alle 10 Jahre ... Zum 19.1.2007 trat die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft, die nach 1991 weitreichende Veränderungen für Biker mit sich bringt. Die einzelnen Länder haben jetzt noch vier Jahre Zeit, dies umzusetzen. Mit Übergangsfristen sogar sechs Jahre. Spätestens am 19.1.2011 / 2013 fällt jedoch der Hammer.


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Geschrieben von Marvelino am Donnerstag, 22. März 2007



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