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AU wird Bestandteil der HU - Abgastest verschoben


Vermutlich ab der zweiten Jahreshälfte 2006 steht eine frische TÜV-Plakette auch für eine erfolgreich absolvierte Abgasuntersuchung.

Sie kommt später, aber sie kommt: Frühestens ab 1. April 2006, vermutlich jedoch erst ab Juli 2006, müssen Motorräder in Deutschland alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung (AU).
Diese wird zwingender Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU). Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird keine weitere Prüfplakette auf dem Nummernschild nötig. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach Aufwand, Zahl der Zylinder bzw. Schalldämpfer und Prüfstelle zwischen 20 und 35 Euro.

Betroffen sind alle Motorräder und „Kraftroller“ sowie alle Leichtkrafträder und -roller bis 125 cm² und 15 PS. Allerdings nur, wenn diese Fahrzeuge ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Im Rahmen der AU werden Vergaser bzw. Einspritzsystem und die Auspuffanlage einer „eingehenden Sichtprüfung“ unterzogen. Zusätzlich wird der Kohlenmonoxidgehalt des Abgases im Leerlauf gemessen, bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhten Leerlauf ab 2000/min. Neben amtlichen Prüfstellen können auch speziell zertifizierte Werkstätten diese Untersuchung eigenverantwortlich durchführen.

Erlaubt sind 4,5 Volumen-Prozent Kohlenmonoxid bzw. 0,3 Volumen-Prozent bei Bikes mit G-Kat. Hält der eigene Bock diese Werte nicht ein, gibt es keine frische Plakette, es wird eine Wiedervorführung fällig. Zuvor gilt es dann, der Gemischaufbereitung und eventuell dem Katalysator auf den Zahn zu fühlen. Letzteres gilt natürlich erst recht, wenn ein Endtopf mit Kat gegen einen katlosen Zubehörschalldämpfer getauscht wurde und sich dann der Schadstoffausstoß erhöht.

Wann genau die „Abgasuntersuchung Kraftrad“ in Kraft tritt, ist noch unklar, der ursprünglich geplante Stichtag 1. Januar ging im Neuwahl- und Koalitionsfindungstrubel unter. Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) erwartet nun die entsprechende Verordnung der neuen Bundesregierung, die noch den Bundesrat passieren muss, bis Frühjahr 2006. Dann gilt die Verordnung vermutlich ab 1. Juli 2006. Von der Überprüfung der Abgaswerte verspricht sich die Bundesregierung eine weitere Absenkung der Ozonwerte.

Quelle: motorradonline.de

Geschrieben von Soeldi am Montag, 21. November 2005

AU wird Bestandteil der HU - Abgastest verschoben

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