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Vom Opfer zum Täter

Remscheid, 24.03.2010

Am 13.11.2008 geht Herr M. (45 / bis dato polizeilich nicht in Erscheinung getreten!) gegen 14 Uhr zum Briefkasten des kleinen zweistöckigen Einfamilienhaus, um nach Post zu sehen. Herr M. ist Halter eines Shar Pei, einer Hunderasse die nicht zu den gefährlichen Hunden lt. Landeshundeverordnung gehört. Als Herr M. an seinem Briefkasten steht, der etwa 50cm neben der haustür liegt, lässt er dabei die Haustür einen Spalt offen stehen.

Herr M. sieht, dass sich auf der anderen Straßenseite am schräg gegenüberliegenden Haus ein Streifen-Polizist befindet, und hört wie er mit der dortigen Anwohnerin über ein Reh redet, dass als angefahren bei der Polizei gemeldet wurde. Der Streifenwagen steht ca. 10m rechts davon in einem Wendehammer geparkt und direkt vor dem Streifenwagen befindet sich ein weiterer Polizist, der offensichtlich auf seinen Kollegen wartet.


Die sehr gut erzogene Hündin des Herrn M. - eine gemütliche Hundedame, deren Lieblingsbeschäftigung es ist lautstark schnarchend in ihrem Hundekorb zu liegen oder auch mit den zwei ebenfalls im Haus lebenden Kindern (7Jahre/9Jahre) liebevoll zu spielen - trottet gemächlich hinter íhm durch die Haustür und geht auf eine kleine Wiese in den befristeten Vorgarten des Hauses.

Herr M. hört plötzlich, wie der Polizist (Jens H./43), der vor dem Streifenwagen steht, zu ihm herüber ruft: "Den Köter weg oder ich knall ihn ab!"

Herr M. sieht sofort herüber,....der Polizist (Jens H./43) steht dort mit gezogener Dienstpistole und zielt auf die Hündin, die sich seelenruhig im befristeten Vorgarten befindet und selbst durch den aggressiven Tonfall des Polizisten lediglich kurz aufschaut wer da so herumbrüllt.

Herr M. zitiert seine Hündin sofort ins Haus und sie folgt seiner Aufforderung unverzüglich.

Anschließend sagt Herr M. - der total empört, aufgebracht und über die Handlung des Polizisten sehr verärgert ist - "Geht’s noch?.....hoffentlich ist die Knarre bald verschwunden!"

Der Polizist (Jens H./43) kommt ziemlich aggressiv zu Herrn M. herüber, während sein Kollege (Frank Sch./39) noch mit der Nachbarin am schräg gegenüberliegenden Haus redet.

Als der Polizist (Jens H./43) vor Herrn M. am Hauseingang steht, sagt er: „Ich will sofort Deinen Personalausweis sehen!“

Herr M. - der ein Du unangemessen befindet - fragt ihn: „Haben wir schon mal im Sandkasten zusammen gespielt, oder warum duzen Sie mich einfach so?“

Der Polizist (Jens H./43) ignoriert es und wiederholt seinen Satz: „Ich will sofort Deinen Personalausweis sehen!“

Herr M. weist darauf hin, dass er beim Gang zum Hausbriefkasten keinen Anlass sah den Personalausweis mitzunehmen und sich dieser oben im Haus befinden würde und hält dem Polizisten daraufhin einen seiner aus dem Briefkasten entnommenen Briefe hin, sagt: „Das ist mein Name“……zeigt auf die an der Hauswand angebrachte Hausnummer und sagt: „….das ist die Hausnummer!....und die Straße kennst Du ja! (weil er ja auch einfach „Du“ sagte!)


Anschließend geht Herr M. zurück ins Haus und schließt die Tür.

Kurz danach klingelt es Sturm.

Herr M. geht zur Haustür und öffnet sie.....da springen ihm zwei wild gewordene Polizeibeamte (Jens H./43 und Frank Sch./39) in SEK-Manier entgegen, greifen ohne ein Wort nach ihm und versuchen ihm die Arme auf den Rücken zu drehen!

Da Herr M. ich in seinen eigenen 4 Wänden befand und sich bedroht fühlte, lies er sich das natürlich nicht gefallen befreite sich schnell aus den Griffen der beiden. Im Gerangel "schubste" er die beiden dabei ein bisschen gegen Haustür und Wände.....Notwehr halt.....der sich in einer für ihn als bedrohlichen Situation des Hausfriedensbruchs empfundenen Situation befand.
Bei diesem Gerangel öffnet der Polizeibeamte Jens H. (43) den Halfter seiner Dienstpistole, greift nach ihr und sagt mit einem provokativem Grinsen zu Herrn M.:

"Hau mir doch eine rein.....ich warte nur darauf!"

Da Herrn M. bekannt ist, dass es in Deutschland schon einige solcher bzw. ähnlicher Zwischenfälle gab, bei denen unschuldige Bürger durch Polizeibeamte angeschossen oder erschossen wurden und er sein Leben liebt, wehrte er sich nicht weiter....die beiden hielten ihn also wieder an beiden Armen fest.

Herr M. forderte die beiden Polizisten mehrfach auf ihm die Namen zu nennen...aber die beiden lächelten nur und ignorierten seine Frage.

Herr M. sagt ihnen mehrfach, dass er seinen Ausweis von oben holen müsse und solange sie ihn festhielten, würde dies leider nicht funktionieren.

Nach ein paar Minuten haben die beiden Polizeibeamten dann endlich begriffen, dass dies so stimmt….dass der Ausweis des Herrn M. nicht angeflogen kommen kann und lassen ihn hoch gehen um den Ausweis zu holen.

Herr M. holt seinen Ausweis....übergibt ihn an Jens H.(43), der damit zum Streifenwagen geht und die Personalien überprüft.

Der Einsatz geht noch mit derben Provokationen und Beleidigungen – ausgehend von beiden Polizisten – die Herrn M. u. a. als "asozial" bezeichnen - weiter.

Der Polizeibeamte Jens H. (43) kommt zum Beispiel mit dem Personalausweis zurück und hält Herrn M. den Ausweis hin. Als dieser danach greift, zieht der Polizist ihn wieder weg, spricht Herrn M. absichtlich provozierend mit seinem Geburtsnamen (Z.) an und sagt: „Herr Z., den Ausweis gibt es erst zurück, wenn ich die Papiere vom Hund gesehen habe!

Herr M. weist in diesem Gespräch mehrfach darauf hin, dass er nicht „Herr Z.“ sondern „Herr M.“ heiße, aber der Polizeibeamte grinst nur provokativ, spricht Herrn M. weiterhin mit seinem Geburtsnamen an und verlangt Papiere des Hundes.

Herr M. erklärt ihm, dass es keine Papiere, sondern nur einen Impfpass des Hundes gibt, dass die Rasse Shar Pei heißt….und sagt ihm, dass er keine Lust mehr auf seine Provokationen hat. Des Weiteren sagt er dem Polizisten Jens H. (43), dass er den Ausweis in den Briefkasten einwerfen soll, geht zurück ins Haus und schließt die Tür.

Die Lebenspartnerin des Herrn M., die sich im Haus befindet und alles mitbekommt, geht nun zur Haustür und versucht mit dem Polizisten Jens H. (43) zu reden. Dieser gibt ihr nur eine freche Antwort und weißt darauf hin, dass sich der Ausweis im Briefkasten befindet.

Herr M. möchte gegen diese beiden Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben und dazu braucht er ihre Namen. Da sich aber beide nicht vorgestellt haben und auch auf mehrfache Anfrage des Herrn M. keine solche Auskunft erteilten, geht Herr M. noch einmal vor das Haus auf die Straße.

Der Schichtführer und somit Fahrzeugführer des Streifenwagens – Jens H. (43) dreht gerade das Fahrzeug im Wendehammer der kleinen Anliegerstraße/Sackgasse während sich sein Kollege Frank Sch. (39) auf dem Beifahrersitz befindet und das Fenster ein paar Zentimeter öffnet.

Herr M. steht seitlich vor dem Streifenwagen und fragt noch einmal nach den Namen. Der Polizeibeamte Frank Sch. (39) sagt: „Wenn Sie nicht sofort die Straße frei machen, rufen wir Verstärkung und nehmen sie mit auf die Wache!“

Da Herr M. für diesen Tag schon mehr als genug von der Polizei gesehen hat, entschließt er sich zurück ins Haus zu gehen, denn das Kennzeichen des Streifenwagens hat er sich gemerkt und das müsste in Zusammenhang mit der Uhrzeit zur Klärung der Namen ausreichen.

Nun ja...wie auch immer.....das Ende vom Lied war:

1. Eine OWi wegen eines „freilaufenden Kampfhundes“, der angeblich knurrend und mit gefletschten Zähnen auf 2 Polizeibeamte zugelaufen sein soll....die im letzten Moment und nur durch die Androhung der Schusswaffe , die sie angeblich beide gezogen hatten, einen Angriff durch den aggressiven Hund abwenden konnten! Bußgeld => 120 Euro!


Widerspruch eingelegt!.....

....vor Gericht stellt sich heraus, dass der Polizeibeamte Jens H. – wie er selbst sagt – von seinem eigenen Hund mal schwer gebissen und verletzt wurde…worauf man seine völlig falsche Einschätzung der Situation und seine Überreaktion zurückführen könnte.

Es wird auch von beiden Polizeibeamten ausgesagt, dass der Hund mit „gefletschten Zähnen“ knurrend auf sie zu gerannt sei.

Herr M. belegt anhand eindeutiger Fotos, dass es seiner Hündin durch die stark ausgeprägten Leffzen gar nicht möglich ist ihre Zähne zu fletschen.

Dies wird aber von Richter S. ignoriert, denn für ihn sagen die Uniformierten natürlich die Wahrheit.

Die einzige Zeugin des Herrn M. wird vom Richter S. eingeschüchtert und ihr wird angedroht, auch wenn sie die Wahrheit sagen würde, ein Verfahren wegen Falschaussage zu kassieren....und Herr M. wird dadurch gezwungen - oder auch erpresst - seinen Widerspruch zurück zu ziehen!

Bußgeld…wie gehabt 120 Euro….zzgl. Gerichtskosten = 27 Euro

Zwischensumme: 147 Euro



2. Zunächst wird das Verfahren wegen "Widerstand gegen Vollzugsbeamte", dass mit einem Strafbefehl von 30 Tagessätzen à 30 Euro angesetzt war und gegen das Herr M. Widerspruch einlegte… wegen Doppelbestrafung eines nicht teilbarem Sachverhaltes vom Richter S. – gegen den Herr M. schon 3 Anträge auf Besorgnis zur Befangenheit gestellt hatte - eingestellt!

Der übereifrige und offensichtlich von der Bestrafung besessene Staatsanwalts-Referendar A. findet aber einen Weg, gegen die Einstellung erfolgreich Beschwerde einzulegen....das Urteil über die Einstellung wird aufgehoben…..der Beschwerde der STA wird statt gegeben und Herr M. muss für das vermeintlich falsche Urteil eines Richters 50,- Euro Gebühren bezahlen.

Es kommt am 23.03.2010 vor dem AG Remscheid zur Gerichtsverhandlung…..nun mit Richter H. – dem Richter, der die Anträge auf Besorgnis zur Befangenheit gegen seinen Kollegen Richter S. als haltlos zurück wies!

In der Verhandlung sind die beiden Polizisten (Jens H. aus Wuppertal und Frank Sch. aus Radevormwald) als Zeugen geladen und tischen dort eine Lügenparade 1. Klasse auf.

Jetzt sieht es nämlich plötzlich so aus:
Herr M. soll auf den Polizisten Jens H. grundlos körperlich losgegangen sein und ihn angegriffen haben, nur weil dieser ihn nach seinem Ausweis fragte.

Da Herr M. und seine Zeugin aber eine andere Darstellung liefern und daran festhalten, wird Herr M. vom Richter als „uneinsichtig, respektlos und aufmüpfig“ betitelt und statt zu 30 Tagessätzen dann zu 50 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt!

Zwischensumme: 147 Euro + 50 Euro + 1.500 Euro = 1.697 Euro

zzgl. Gerichtskosten, Gebühren und Auslagen der beiden "Zeugen"


Yazar Soeldi Tarih: Perşembe, 25. Mart 2010

Vom Opfer zum Täter

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