Pauschale Speicherung von Verbindungsdaten unverhältnismäßig
Klatsche für Überwachungsstaat – das Bundesverfassungsgericht kippt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Dieses sei unverhältnismäßig, so die Richter. Das Gesetz forderte die 6-Monats-Speicherung aller Telefon- und Internetdaten. Jetzt müssen die Daten unverzüglich gelöscht werden.
Laut Richter verstoße eine Speicherung zwar nicht generell gegen das Grundgesetz. „Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.“ Demnach könnten aus den Daten „detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen“ gezogen werden.
Deshalb dürfen Verbindungsdaten nur bei konkreter „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zugelassen werden.“
Geklagt hatten Bundestagsabgeordnete der Grünen und der FDP – auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Da ihr Ministerium die Bundesregierung vertrat, war sie selbst nicht zum Prozeß erschienen.
Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.
-
Söldi schreibt am 05.03.2010 15:27
Da wirst Du wohl recht haben....oder sie machen es trotzdem ohne rechtliche Grundlage...würde mich nicht wundern!
-
Codo schreibt am 03.03.2010 07:14
Warten wir mal ab, was den möchtegernen in Berlin jetzt einfällt. Das ist noch nicht gegessen das Thema. Da kommt noch was.