Willkür der Stadt Remscheid / Deckung der Justiz

Die Willkür der Stadt Remscheid - explizit des Ordnungsamtes - darüber zu entscheiden, ob ein Straßenabschnitt auf der Hägener Straße in 42855 Remscheid nun ein Gehweg ist oder ein befestigter Randstreifen, verärgert Anwohner seit Jahren.
Eine Familie erwarb auf der Hägener Straße in 42855 Remscheid ein Einfamilienhaus und zog im November 2012 dort ein.
Bereits durch die Vorbesitzer wurden sie darüber informiert, dass es immer wieder mal Streitigkeiten bezüglich eines befestigten Randstreifens gab, der sich unterhalb ihres Grundstückes auf der Hägener Straße befindet. Es wurden auch Schriftstücke übergeben, aus denen ersichtlich ist, dass die Stadt Remscheid - Ordnungsamt - hier den Einwand akzeptierte, dass es sich bei dem vom OA deklarierten Gehweg um einen befestigten Randstreifen handelt und die Bußgeldverfahren einstellte.

Nun kam es wie es kommen musste....denn die Vorbesitzer des EFH erzählten auch, dass seltsamer Weise immer neu hinzu gezogene Bürger dieses Problem bekamen, bzw. auch Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen (u. a. auch Besucher der Vorbesitzer) immer wieder mal ein Knöllchen für "Parken auf dem Gehweg (mit Behinderung)" bekamen, was aber durch den Widerspruch eingestellt wurde.
Nur die, die keinen Widerspruch einlegten, wurden zur Kasse gebeten. In einigen Fällen wurden sogar Fahrzeuge von diesem Randstreifen abgeschleppt!

Es geht dabei um diese Örtlichkeit:


Dieser befestigte Randstreifen - explizit oberhalb der Bushaltestelle
Momentan liegt dort auf dem "mutmaßlichen Gehweg" nicht gesichertes Baumaterial der Stadt Remscheid und ein zersägter Weihnachtsbaum eines Anwohners!
Eigentlich müsste - lt. ploizeilicher Auskunft - dieses Baumaterial der gegenüberliegenden Baustelle abgesichert sein und es müsste ein Schild angebracht sein mit der Aufschrift "Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen!" Verantwortlich hierfür wäre die Baufirma - also die Stadt Remscheid selbst!

Hier das Ganze noch einmal aus der entgegengesetzten Ansicht:

Wie man hier sehr gut erkennen kann, befindet sich oberhalb der umstrittenen Fläche ein ca. 30 cm breiter Asphaltstreifen
Da es hier beim "Parken auf dem Gehweg" um die angebliche Beschwerde eines Passanten ging, der mit seiner Gehhilfe (Rollator) die Straßenseite wechseln musste, stellt man sich die Frage, ob er hier auf dem oberen Stück auf der Straße weiterlaufen wollte...und vor allem, ob seine Gehhilfe als der erste "geländefähige Rollator" bestaunt werden kann!?

+ + + +

Im Laufe des ersten Jahres kam die besagte Familie insgesamt 15 gelbe Zettelchen des OA RS an den Scheibenwischer geklemmt und hinzu kamen noch 6 Zahlkarten der Polizei. Da die Familie sehr verärgert war, wandte sie sich mit mehreren Beschwerden an die Oberbürgermeisterin Frau Wilding bzw. das Beschwerdemanagement der Stadt Remscheid.

Es wurde hierbei u. a. auch mitgeteilt und durch Schriftstücke belegt, dass dieser angebliche Gehweg ein Randstreifen ist, denn dies wurde in zahlreichen früheren Bußgeldverfahren von der Stadt Remscheid insofern bestätigt, dass man den Einwand "es sei ein befestigter Randstreifen" akzeptierte und das Bußgeldverfahren einstellte.

Zum Erstaunen der Familie wurde ihnen aber plötzlich seitens des Beschwerdemanagements mitgeteilt, dass es sich nun doch um einen Gehweg handeln würde, aber "kulanter Weise" die bisherigen Bußgeldverfahren eingestellt würden.

Auf das letzte Knöllchen über 30,- €, ausgestellt im Juni 2013 durch den Krad-Polizeibeamten Ingo C., kam dann wieder ein Bußgeldbescheid, gegen den Widerspruch eingelegt wurde.

Heute, 23.01.2014 um 12:00 Uhr war der Termin am AG Remscheid bei Richter J., um den Sachverhalt gerichtlich zu klären.

Herbei war es doch sehr erstaunlich, dass auch der Richter J. keinerlei Interesse an früheren Einstellungsbescheiden hatte und auch der Aussage des Polizeibeamten Ingo C. keine Beachtung schenkte. Dieser sagte nämlich aus, dass ihm selbst nicht klar sei, ob es sich bei besagtem Straßenabschnitt um einen Gehweg oder einen Randstreifen handeln würde. Er begründete dies auch damit, dass es dort keine richtige Bordstenkante gäbe, sondern einen abgerundeten Randstein.

Richter J. war allerdings der Meinung, dass es in Remscheid doch auch andere abgeflachte Gehwegkanten gäbe und dies für ein kein Indiz sei, dass es sich nicht um einen Gehweg handeln würde.
Er - der Richter J. - war weiter der Ansicht, dass - wenn die Bußgeldstelle sagt, es sei ein Gehweg, dies auch ein Gehweg sei!

Es wurde auch zahlreiches Bildmaterial vorgebracht und auch die Tatsache in Form von Schriftstücken, dass exakt durch dieselbe Sachbearbeiterin des OA RS Frau Sch. frühere Bußgeldbescheide eingestellt wurden. Auch das interessierte den Richter J. nicht, da es seiner Meinung nach nicht um frühere Bußgeldbescheide ginge, sondern um diesen einen!

Tatsache ist nur, dass es sich um exakt die gleiche Örtlichkeit und exakt die gleiche vorgeworfene Ordnungswidrigkeit - nämlich "Parken auf dem Gehweg mit Behinderung" von Fußgängern" handelt! 14 mal nicht geahndet und beim 15. mal durchs Gericht geahndet!

Zu diesem Thema dürfte auch interessant sein, dass es - soweit recherchiert wurde - und auch durch telefonische Auskunft des Tiefbauamtes Remscheid ausgesagt, bundesweit keine Definition für einen Gehweg gibt!

Im Klartext bedeutet das, dass eine Stadt je nach Lust und Laune entscheiden kann, ob es nun ein Gehweg ist oder ein Randstreifen!

Ach ja...und wenn es darum geht, dass die Stadt Remscheid mit ihren mobilen Blitzern den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen will, dann ist es plötzlich irrelevant, dass es angeblich ein Gehweg sei, denn der Blitzer der Stadt Remscheid wurde schon mehrfach stundenlang an exakt der Stelle geparkt, an der die Anwohner ein Knöllchen an den Scheibenwischer bekommen. Siehe nachfolgendes Foto....einer der mobilen Blitzer der Stadt Remscheid:





Geschrieben von Söldi am Donnerstag, 23. Januar 2014

Willkür der Stadt Remscheid / Deckung der Justiz

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